Hartz-IV-Sanktionen

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Leistungskürzungen, mit denen Jobcenter unkooperative Hartz-IV-Bezieher bislang sanktioniert haben, sind teilweise unzulässig. Eine überfällige Entscheidung?
Über das Urteil: http://bit.ly/32eefoZ
Quelle: http://bit.ly/2JNC9kH