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Hartz-IV-Sanktionen

05.11.2019

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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Leistungskürzungen, mit denen Jobcenter unkooperative Hartz-IV-Bezieher bislang sanktioniert haben, sind teilweise unzulässig. Eine überfällige Entscheidung?

Über das Urteil: http://bit.ly/32eefoZ
Quelle: http://bit.ly/2JNC9kH